1994 stimmte das Schweizer Volk dem "Rassismus-Artikel"
zu, das heisst, wir übernahmen die entsprechende UNO-Konvention.
Damals hatte Bundesbern, um die Chancen für ein "Ja"
zu erhöhen, einen so genannten "Vorbehalt" eingeräumt
der dafür sorgte, dass trotz Übernahme dieser Konvention
keine Beschwerde an den "UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung"
gemacht werden könne.
Nun
will der Bundesrat die Beschwerdemöglichkeit an das UNO-Gremium
doch einführen. Der Nationalrat hat bereits mit grosser Mehrheit
zugestimmt. Das Referendum wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Volk kann also nicht darüber entscheiden.
Auch
bei der kommenden Abstimmung zum UNO-Beitritt werden uns Versprechungen
gemacht, die Bundesbern nicht einhalten will bzw. kann. An vielen
Podiumsdiskussionen und in den zahlreichen Propagandabroschüren
des Bundes wird uns versprochen: " Der UNO-Beitritt verpflichtet
uns nicht, Armeeangehörige zu stellen und sie in Krisengebiete
zu schicken" und " Der UNO-Beitritt gefährdet unsere
Neutralität nicht."
Das
Gegenteil ist der Fall. In Artikel 43 der Charta der Vereinten Nationen
ist ganz klar nachzulesen, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen
verpflichtet sind, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit, dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen hin Streitkräfte
zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen
einschliesslich des Durchmarschrechts gewähren.
Dies
zeigt auf, dass Bundesbern und dessen Propagandamaschinerie das
Volk bewusst täuscht. Die Tatsachen lassen sich nicht verdrehen,
da helfen auch Propagandagelder in der Höhe von zwei Millionen
Franken aus der Steuernkasse nicht weiter.
Freundliche Grüsse
Pirmin Müller
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