Wie aufrichtig ist "unser" Bundesrat?

1994 stimmte das Schweizer Volk dem "Rassismus-Artikel" zu, das heisst, wir übernahmen die entsprechende UNO-Konvention. Damals hatte Bundesbern, um die Chancen für ein "Ja" zu erhöhen, einen so genannten "Vorbehalt" eingeräumt der dafür sorgte, dass trotz Übernahme dieser Konvention keine Beschwerde an den "UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung" gemacht werden könne.

Nun will der Bundesrat die Beschwerdemöglichkeit an das UNO-Gremium doch einführen. Der Nationalrat hat bereits mit grosser Mehrheit zugestimmt. Das Referendum wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Das Volk kann also nicht darüber entscheiden.

Auch bei der kommenden Abstimmung zum UNO-Beitritt werden uns Versprechungen gemacht, die Bundesbern nicht einhalten will bzw. kann. An vielen Podiumsdiskussionen und in den zahlreichen Propagandabroschüren des Bundes wird uns versprochen: " Der UNO-Beitritt verpflichtet uns nicht, Armeeangehörige zu stellen und sie in Krisengebiete zu schicken" und " Der UNO-Beitritt gefährdet unsere Neutralität nicht."

Das Gegenteil ist der Fall. In Artikel 43 der Charta der Vereinten Nationen ist ganz klar nachzulesen, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichtet sind, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen hin Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschliesslich des Durchmarschrechts gewähren.

Dies zeigt auf, dass Bundesbern und dessen Propagandamaschinerie das Volk bewusst täuscht. Die Tatsachen lassen sich nicht verdrehen, da helfen auch Propagandagelder in der Höhe von zwei Millionen Franken aus der Steuernkasse nicht weiter.

Freundliche Grüsse

Pirmin Müller