Ein
weiteres grässliches Gesicht der gemäss Brahimi-Bericht
meist erfolglosen UNO-Einsätze. Sonderermittler untersuchen,
ob UNO-Soldaten in Eritrea und Äthiopien minderjährige
Mädchen sexuell missbraucht haben.
Die
Ermittlungsgruppe sei gebildet worden, nachdem Ende August entsprechende
Anschuldigungen gegen einen italienischen Militärangehörigen
laut geworden seien, teilten die UNO am Mittwochabend in New York
mit. Es gebe aber eine Reihe weiterer Verdachtsfälle, hiess
es in diplomatischen Kreisen.
Von
Kameraden angezeigt
Gegen
den Mann ermittelt zugleich die italienische Militärjustiz.
Er soll während des UNO-Einsatzes zur Überwachung des
Friedensabkommens zwischen den beiden nordostafrikanischen Ländern
zwischen November 2000 und Juni dieses Jahres Mädchen im Kindesalter
für Sex bezahlt haben.
Manche
der Prostituierten, die sich in den eritreischen Städten Asmara
und Massawa UNO-Soldaten angeboten hätten, seien erst zwölf
Jahre alt, berichteten später Zeugen. Der Italiener war von
Kameraden angezeigt worden. Ihm droht eine Gefängnisstrafe
bis zu drei Jahren nach einem italienischen Gesetz zur Bekämpfung
des so genannten Sex-Tourismus'.
Weitere
mögliche Fälle
Die
UNO-Ermittlergruppe untersucht nach eigenen Angaben nicht nur diesen
Fall des Kindesmissbrauchs, sondern "geht allen Vorwürfen
hinsichtlich schweren Fehlverhaltens von Mitgliedern der UNO-Mission
in Eritrea und Äthiopien (UNMEE) nach". Über die
Ergebnisse soll am 19. September zunächst das UNO- Generalsekretariat
informiert werden.
Bereits Anfang des Jahres waren Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs
gegen drei dänische UNO-Soldaten der seinerzeit 4200 Mann starken
UNMEE-Truppe erhoben worden.
Gegen sie wurden allerdings nur leichtere Disziplinarmassnahmen
wegen Störung der öffentlichen Ordnung verhängt,
nachdem der sexuelle Missbrauch einer 13-jährigen nicht beweisen
werden konnte.
Zahlreichen Blauhelm-Soldaten waren bereits Mitte der 90er Jahre
nach Einsätzen in Somalia Vergewaltigungen und Folterungen
vorgeworfen worden.
Bis auf zwölf Offiziere, gegen die Disziplinarmassnahmen wegen
rassistischer Beleidigung verhängt wurden, gingen jedoch alle
straffrei aus. Richter hatten die anderen Anschuldigungen als nicht
beweisbar eingestuft.
Die Vereinten Nationen können kriminelle Handlungen von Blauhelm-
Soldaten nicht selbst bestrafen, sondern nur die Behörden der
jeweiligen Entsenderstaaten dazu auffordern.
QUELLE:
SDA
Publiziert in der Zeitung "20 Minuten"
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