Einmal mehr stimmen
die Verlautbarungen des Bundesrates in den Medien und im
Bundesbüchlein nicht mit dem schlussendlich massgebenden
Gesetzestext überein. Baut der Bundesrat darauf, dass der
Stimmbürger den Gesetzestext ebenso wenig liest, wie das
Kleingedruckte in den Verträgen? Im Gegensatz zum bisherigen
Bundesbeschluss für die Osteuropahilfe, der bis Februar 2008
befristet ist, gleicht das neue Osthilfegesetz einem Blankoscheck.
Es ist weder zeitlich, noch finanziell, noch auf Osteuropa oder
humanitäre Projekte begrenzt. Gemäss Art.10 sollen die zukünftigen
Milliardenbeträge vom Bundesrat mit einfachem Bundesbeschluss,
ohne Mitsprache des Volkes (!) mittels fakultativem Referendum,
bewilligt werden können, was die Abschaffung der direkten
Demokratie in diesem wichtigen und teuren Bereich bedeuten würde.
Selbst das Parlament könnte nur noch den Rahmenkredit bewilligen
und nicht für welche EU-Projekte das Geld verwendet würde. Auch
der Bundesrat könnte die Projekte kaum mehr „eigenständig“
bestimmen, sondern müsste sich gemäss Art. 5 mit Brüssel
absprechen: „Die Massnahmen können im Rahmen bilateraler oder
multilateraler Bestrebungen oder autonom durchgeführt werden.“
Unter Sicherheitsprojekten, die gemäss dem Bundesbüchlein (S. 8)
unterstützt werden sollen, können auch Militärausgaben verstanden
werden. In Osteuropa sollen für die Nato-Nachrüstung über 125
Milliarden Dollar benötigt werden. Ob davon etwas für die
Schweizer Industrie abfällt ist allerdings ebenso fraglich, wie ob
von der Kohäsionsmilliarde für die Verbesserung des tiefen
Lebensstandards der Bevölkerung in Osteuropa noch etwas übrig
bleibt. Die einzige Garantie, dass unsere Steuergelder auch
zukünftig in humanitäre Projekte fliessen, ist, wenn das Volk
weiterhin demokratisch darüber bestimmen kann. Dazu braucht es ein
Nein zum vorliegenden „Osthilfegesetz“.
P. Aebersold,
Zürich