Blankoscheck als Osthilfe?

Einmal mehr stimmen die Verlautbarungen des Bundesrates in den Medien und im Bundesbüchlein nicht mit dem schlussendlich massgebenden Gesetzestext überein. Baut der Bundesrat darauf, dass der Stimmbürger den Gesetzestext ebenso wenig liest, wie das Kleingedruckte in den Verträgen? Im Gegensatz zum bisherigen Bundesbeschluss für die Osteuropahilfe, der bis Februar 2008 befristet ist, gleicht das neue Osthilfegesetz einem Blankoscheck. Es ist weder zeitlich, noch finanziell, noch auf Osteuropa oder humanitäre Projekte begrenzt. Gemäss Art.10 sollen die zukünftigen Milliardenbeträge vom Bundesrat mit einfachem Bundesbeschluss, ohne Mitsprache des Volkes (!) mittels fakultativem Referendum, bewilligt werden können, was die Abschaffung der direkten Demokratie in diesem wichtigen und teuren Bereich bedeuten würde. Selbst das Parlament könnte nur noch den Rahmenkredit bewilligen und nicht für welche EU-Projekte das Geld verwendet würde. Auch der Bundesrat könnte die Projekte kaum mehr „eigenständig“ bestimmen, sondern müsste sich gemäss Art. 5 mit Brüssel absprechen: „Die Massnahmen können im Rahmen bilateraler oder multilateraler Bestrebungen oder autonom durchgeführt werden.“ Unter Sicherheitsprojekten, die gemäss dem Bundesbüchlein (S. 8) unterstützt werden sollen, können auch Militärausgaben verstanden werden. In Osteuropa sollen für die Nato-Nachrüstung über 125 Milliarden Dollar benötigt werden. Ob davon etwas für die Schweizer Industrie abfällt ist allerdings ebenso fraglich, wie ob von der Kohäsionsmilliarde für die Verbesserung des tiefen Lebensstandards der Bevölkerung in Osteuropa noch etwas übrig bleibt. Die einzige Garantie, dass unsere Steuergelder auch zukünftig in  humanitäre Projekte fliessen, ist, wenn das Volk weiterhin demokratisch darüber bestimmen kann. Dazu braucht es ein Nein zum vorliegenden „Osthilfegesetz“.
 

P. Aebersold, Zürich